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Mit dem Auslaufen der meisten Coronschutzregeln durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Übergangsfristen der Bundesländer ergeben sich für Podologiepraxen nach derzeitigem Stand nachfolgende Regelungen durch die Rechtsverordnungen der Bundesländer:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit der Änderung der Hygienepauschaleverordnung die Verlängerung der Hygienepauschale beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wurde ein nahtloser Übergang zur weiteren Geltendmachung bis zum Ablauf des 30.06.2022 geschaffen.
Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2022 die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, auch vom Bundesrat wurde es abschließend beraten. Die Änderungen mit Abschaffung eines Großteils der Corona-Maßnahmen treten am 20. März 2022 in Kraft.
Am 17.02.2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufnahme der Behandlung mit Nagelkorrekturspangen in die Heilmittel-Richtlinie beschlossen und den Weg zur Erweiterung der podologischen Therapie geebnet.
Wann sind Therapeuten abhängig beschäftigt, wann sind sie selbstständig?
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem ein ausgebildeter Physiotherapeut neben der Tätigkeit in einer eigenen Privatpraxis für Biokybernetische Physiotherapie in einer nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis mit fünf Physiotherapeuten auf der Grundlage eines „Vertrags über freie Mitarbeit“ arbeitete.
Häufig wird die Bezeichnung „Medizinische Fußpflege“ bei der Werbung von Nichtpodologen, d.h. bei nur kosmetischen Fußpflegern angetroffen. Diese berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2013, ...
Über die Klage einer Podologin auf Erteilung einer Sektoralen Heilpraktikererlaubnis Podologie nach entsprechender Kenntnisüberprüfung wird vor der siebten Kammer des VG Oldenburg weiterhin nicht entschieden.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am 17.01.2022 die Änderung des Genesenenstatus unter Bezugnahme auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bekanntgegeben.
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Konkretisierung der Nachweispflichten zum SARS-CoV-2 – Immunitätsstatus erstellt und der Bundesrat hat mit seiner Zustimmung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung den Weg für eine Anpassung der Quarantäneregeln geebnet.