Bundestag stimmt Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zu

Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2022 die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, auch vom Bundesrat wurde es abschließend beraten. Die Änderungen mit Abschaffung eines Großteils der Corona-Maßnahmen treten am 20. März 2022 in Kraft.

Weiterhin gelten Basis-Schutzmaßnahmen, z. B. die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern, in weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens und bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen. Außerdem umfassen die Basismaßnahmen Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen Einrichtungen.

Mit dem Gesetz werden außerdem die Begriffe des Impf-, Genesenen- und Testnachweises gesetzlich definiert und wann genau ein vollständiger Impfschutz besteht.

Weiterhin obliegt den Bundesländern die Umsetzung der Regelungen, wobei diese von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen können, die bisherigen Verordnungen übergangsweise bis zum 2. April 2022 zu verlängern und im Anschluss weitere Regelungen erlassen können.

Unsere Mitglieder werden über die Einzelheiten informiert.

Zurück