Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO für Mitglieder und Verbandsarbeit
Wer verarbeitet personenbezogene Daten?
Welche Kategorien von Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet?
Der Bundesverband verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder, nämlich Name, Geburtsdatum, Kontaktadresse einschließlich elektronischer Kontaktmöglichkeit, Zulassung sowie Bankverbindung zum Zweck der Mitgliederverwaltung und Durchführung aller für die Mitgliedschaft in diesem Berufsverband erforderlichen Vorgänge einschließlich der berufspolitischen Vertretung der Mitglieder, soweit dies gesetzlich oder satzungsrechtlich vorgesehen ist. Hierfür werden personenbezogene Daten an zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitglieder von Verbandsorganen und/oder Mitarbeiter des Bundesverbands übermittelt. Soweit gesetzlich vorgesehen, z. B. nach den Vorschriften des SGB V oder des UWG, gibt der Bundesverband als maßgebliche Spitzenorganisation nach §§ 124 ff. SGB V und qualifizierter Wirtschaftsverband nach § 8 UWG personenbezogene Daten an öffentliche Stellen weiter. Der Bundesverband verarbeitet ferner personenbezogene Daten von Herstellern und sonstigen Anbietern podologischer Pflegemittel und Geräte zur Durchführung berufsbezogener Messen und Fortbildungsveranstaltungen sowie von Lieferanten und Dienstleistern zur Erfüllung der allgemeinen verbandsorganisatorischen Aufgaben. Eine Datenübermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen findet nicht statt. Die Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Auf welcher Grundlage werden Daten verarbeitet?
Rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und lit. f DSGVO, wobei ein berechtigtes Interesse besteht, die Mitglieder über alle beruflich relevanten Themen zu informieren. Im Fall einer rechtlichen Verpflichtung zur Datenverarbeitung ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Soweit ausnahmsweise Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung stattfindet, z.B. bei Veröffentlichungen im Internet, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO. Ferner kommen sondergesetzliche Datenschutzbestimmungen, z.B. aus dem Sozialversicherungsrecht oder dem Kunsturhebergesetz (KUG) sowie nationale Datenschutzbestimmungen, wie das BDSG neben der DSGVO als Rechtsgrundlage in Betracht.
Insbesondere: Bild- und Videoaufnahmen
Bei Veranstaltungen des Bundesverbands werden evtl. Bild- und Videoaufnahmen gefertigt und in Druckmedien sowie elektronischen Medien einschließlich Internet veröffentlicht bzw. öffentlich zugänglich gemacht. Soweit dabei einzelne Personen identifizierbar dargestellt werden, bedarf es einer Einwilligung der betroffenen Personen, weil ihre Persönlichkeitsinteressen evtl. schwerer wiegen als das Interesse des Bundesverbands gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO an bildlicher Dokumentation des Verbandslebens. Ansonsten sind Bildaufnahmen auch ohne Einwilligung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO zulässig.
Insbesondere: Videokonferenzen und online-gestützte Seminare
Im Rahmen von Videokonferenzen und online-gestützten Seminaren findet evtl. eine Übermittlung personenbezogener Daten, nämlich IP-Adresse, Name und Anschrift in Drittländer statt. Soweit für diese Länder Angemessenheitsbeschlüsse oder Garantien im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO bestehen, ist Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung der der Konferenz bzw. dem Seminar zugrundeliegende Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz lit. b DSGVO. Ansonsten ist die Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO zulässig.
Insbesondere: Teilnehmerlisten
Für Fortbildungsveranstaltungen, Mitgliederversammlungen sowie sonstige Veranstaltungen zu den satzungsgemäß vorgesehenen Zwecken werden Teilnehmerlisten erstellt und zur Unterzeichnung ausgelegt, um die Teilnahme von Personen nachweisbar zu dokumentieren. Diese Teilnehmerlisten werden nur den jeweiligen Teilnehmern sowie Mitarbeitern des Bundesverbands bzw. Mitgliedern von dessen Organen zur Kenntnis gegeben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Eine Veröffentlichung der Listen erfolgt nicht, es sei denn, die Betroffenen haben hierzu eine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO erteilt.
Welche Rechte haben Betroffene?
Betroffene haben das Recht, Auskunft über die beim Bundesverband über sie gespeicherten Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO). Außerdem können bei Unrichtigkeit der Daten deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangt werden. Es besteht ferner ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Im Fall der Direktwerbung haben Betroffene jederzeit das Recht, Widerspruch gegen die Datenverarbeitung insoweit einzulegen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Ferner besteht ein allgemeines Widerspruchsrecht einer Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e oder lit. f DSGVO aus Gründen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Einwilligung erforderlich. In diesen Fällen haben Betroffene das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Datenverarbeitung zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt.
Schließlich steht Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedsstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu (Art. 77 DSGVO).