Die ARGEn der Heilmittelzulassung

Jeder Leistungserbringer von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Seit dem 01.09.2019 gibt es eine deutlich vereinfachtes Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer. Die Leistungserbringer können sich für Ihre Zulassung und für Datenänderungen  an zentrale Zulassungstellen der gesetzlichen Krankenversicherung wenden.

Hier gelangen Sie direkt zur Webseite: https://www.zulassung-heilmittel.de/

Kontaktdaten der ARGEn Heilmittelzulassung

2019.10_Die ARGEn der Heilmittelzulassung.pdf (93,5 KiB)

Meldebogen Praxis- und Mitarbeiterdaten

Meldebogen_11_8_124_2_Podologie.pdf (37,0 KiB)