Mitglied werden

Mitglied kann jeder Berufsangehörige gemäß § 1 Podologengesetz (PodG) werden. Für den Antrag auf Mitgliedschaft ist die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Podologin/Podologe beizufügen. Schüler/Schülerinnen weisen Anfang und Ende der Ausbildungszeit mit einer Schulbescheinigung oder dem Ausbildungsvertrag nach, ein Schülerausweis ist nicht ausreichend.

Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier: Mitgliedschaft

Ich möchte Mitglied werden:

Ich bin:
wenn Podologe/Podologin*
Kassenzulassung*
Abweichende Rechnungsanschrift

Zahlungspflichtiger

Der fällige Betrag wird per SEPA Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.
Eine Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.

Einzugsermächtigung

Ich ermächtige den Bundesverband für Podologie e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Bundesverband für Podologie e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Unsere Datenschutzhinweise für Mitglieder finden Sie hier: Datenschutzhinweise Mitglieder

Datenschutzhinweis*
Bitte rechnen Sie 6 plus 1.

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*² E-Mail für Einladungen zur Mitgliederversammlung und Beitragsrechnungen. Der Bundesverband informiert gerne über Seminare, Fortbildungen etc. Falls Sie keine weiteren Informationen wünschen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an folgende Adresse mit: service@bv-fuer-podologie.de.