Mitglied werden
Ordentliches Mitglied kann jeder Berufsangehörige gemäß § 1 Podologengesetz (PodG) und jede/r Schülerin/Schüler, der die Ausbildung zur/zum Podologin/Podologen absolviert, werden. Natürliche und juristische Personen, die dem Berufsbild der Podologie verbunden sind, können Fördermitglied werden.
Für den Antrag auf Mitgliedschaft ist die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Podologin/Podologe notwendig. Schülerinnen/Schüler weisen Anfang und Ende der Ausbildungszeit mit einer Schulbescheinigung oder dem Ausbildungsvertrag nach, ein Schülerausweis ist nicht ausreichend.
Sie erhalten nach Ihrer Beitrittsanfrage ein Beitrittsformular mit einem SEPA Lastschrift-Mandat. Schicken Sie uns dieses ausgefüllt mit o.g. Nachweisen an service@bv-fuer-podologie.de. Sollten Sie innerhalb von 1 Woche keine Rückmeldung erhalten, sprechen Sie uns bitte an.
Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier: Mitgliedschaft
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