Mitglied werden

Ordentliches Mitglied kann jeder Berufsangehörige gemäß § 1 Podologengesetz (PodG) und jede/r Schülerin/Schüler, der die Ausbildung zur/zum Podologin/Podologen absolviert, werden. Natürliche und juristische Personen, die dem Berufsbild der Podologie verbunden sind, können Fördermitglied werden.

Für den Antrag auf Mitgliedschaft ist die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Podologin/Podologe notwendig. Schülerinnen/Schüler weisen Anfang und Ende der Ausbildungszeit mit einer Schulbescheinigung oder dem Ausbildungsvertrag nach, ein Schülerausweis ist nicht ausreichend.

Sie erhalten nach Ihrer Beitrittsanfrage ein Beitrittsformular mit einem SEPA Lastschrift-Mandat. Schicken Sie uns dieses ausgefüllt mit o.g. Nachweisen an service@bv-fuer-podologie.de. Sollten Sie innerhalb von 1 Woche keine Rückmeldung erhalten, sprechen Sie uns bitte an.

Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier: Mitgliedschaft

Ich möchte Mitglied werden:

Ich bin:
wenn Podologe/Podologin*
Kassenzulassung*

Zahlungspflichtiger

Der fällige Betrag wird per SEPA Lastschrift vom Konto des Mitgliedes abgebucht.
Eine Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.

Unsere Datenschutzhinweise für Mitglieder finden Sie hier: Datenschutzhinweise Mitglieder

Datenschutzhinweis*
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*² E-Mail für Einladungen zur Mitgliederversammlung und Beitragsrechnungen. Der Bundesverband informiert gerne über Seminare, Fortbildungen etc. Falls Sie keine weiteren Informationen wünschen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an folgende Adresse mit: service@bv-fuer-podologie.de.