Mitglied werden
Mitglied kann jeder Berufsangehörige gemäß § 1 Podologengesetz (PodG) werden. Für den Antrag auf Mitgliedschaft ist die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Podologin/Podologe beizufügen. Schüler/Schülerinnen weisen Anfang und Ende der Ausbildungszeit mit einer Schulbescheinigung oder dem Ausbildungsvertrag nach, ein Schülerausweis ist nicht ausreichend.
Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier: Mitgliedschaft
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