Mitglied werden
Mitglied kann jeder Berufsangehörige gemäß § 1 Podologengesetz (PodG) werden. Für den Antrag auf Mitgliedschaft ist die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Podologin/Podologe beizufügen.
Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier: Mitgliedschaft