Telematik - Infrastruktur

Antrag elektronischer Heilberufeausweis

Der elektronische Heilberufeausweis ist eine personengebundene Chipkarte, die den Besitzer als Angehörigen eines Gesundheitsberufes ausweist. Mindestens ein eHBA wird derzeit für die Anbindung zur Telematik-Infrastruktur (TI) benötigt. Die Beantragung muss vom Leistungserbringer (Inhaber oder fachlicher Leiter) vorgenommen werden.

Die Antragstellung erfolgt beim elektronischen Gesundheitsberuferegister in Münster. Der Leistungserbringer erhält eine Vorgangsnummer, die für die Kartenbestellung notwendig ist. Der eGBR erhebt eine Verwaltungsgebühr von € 40.

Antrag eHBA

Antrag Institutionskarte SMC-B

Die Security Module Card Typ B oder Institutionskarte ist eine praxisbezogene Chipkarte, die dafür sorgt, dass die jeweilige Praxis im Netzwerk der TI erkannt wird. Es wird eine SMC-B-Karte je Praxis bzw. je Institutionskennzeichen benötigt. Bei einer Praxisgemeinschaft benötigt jeder Selbstständige einen eigenen Zugang. Bei einer Gemeinschaftspraxis ist nur ein Zugang erforderlich. Der Antrag kann vom Leistungserbringer (Inhaber oder fachlicher Leiter) oder einer vertretungsberechtigten Person des Unternehmens vorgenommen werden.

Die Antragstellung erfolgt beim elektronischen Gesundheitsberuferegister in Münster. Der Leistungserbringer erhält eine Vorgangsnummer, die für die Kartenbestellung notwendig ist. Der eGBR erhebt eine Verwaltungsgebühr von € 40.

Antrag SMC-B

Kartenbestellung

Sowohl der eHBA als auch die SMC-B-Karte müssen als physische Karte vorliegen. Die Bestellung erfolgt über einen der drei Vertrauensanbieter. Die Kosten der Kartenerstellung werden i.d.R. auf 5 Jahre berechnet.

Preisinformtionen D-Trust GmbH

Preisinformationen Deutsche Telekom

Preisinformationen Medisign GmbH

Refinanzierung

Die Refinanzierung der Anbindung an die TI kann über das Portal des GKV-SV beantragt werden. Eine Auszahlung der Pauschale erfolgt quartalsweise rückwirkend, wenn eine vollständige Anbindung nachgewiesen wird. Vollständig angebunden ist man, wenn man den eHBA und die SMC-B besitzt und über ein Kartenterminal und eine praxisbezogene KIM-Adresse verfügt.

Antragsportal GKV-SV