
Update Nagelspangenbehandlung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zu der am 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Heilmittel-Richtlinie noch eine geringfügige Änderung hinsichtlich der Leitsymptomatik vorgenommen.
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Der Bundesverband für Podologie e.V. vertritt die Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet und bietet ein umfassendes Serviceangebot für alle beruflichen Belange. Er verfügt über eine moderne und zeitgemäße Organisationsstruktur mit einer ganztägig besetzten Geschäftsstelle. Für alle Anliegen rund um den Praxisalltag stehen Ihnen kompetente Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zu der am 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Heilmittel-Richtlinie noch eine geringfügige Änderung hinsichtlich der Leitsymptomatik vorgenommen.
Die PODO News Juli 2022 wurden an unsere Mitglieder versandt. Sie erwarten spannende und interessante Informationen zu folgenden Themen:
Auf dem Markt der staatlich nicht anerkannten Berufe ist nun der des „Chiropodisten“ erschienen. In nur vierzehn Wochen sollen Absolventen der Kurse fußpflegerische Maßnahmen lernen, darunter auch Behandlungen von Clavi und eingewachsenen Nägeln. Der Tätigkeitsbereich des „Chiropodisten“ wird dabei auch als Medizinische Fußpflege bezeichnet.
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) übernimmt die ab 1. Juli 2022 geltenden Preise der gesetzlichen Krankenkassen für die podologischen Behandlungen einschließlich der Nagelspangenverhandlungen. Diese gelten für Versicherte der Gruppe A und werden direkt mit der PBeaKK abgerechnet.
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