
Fristen bei Heilmittelverordnungen
Vermehrt erreichen uns Hinweise zu Absetzungen von Verordnungen, wenn die Unterbrechung zwischen zwei Behandlungen mehr als 12 Wochen beträgt. Diese Absetzungen sind berechtigt.
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Der Bundesverband für Podologie e.V. vertritt die Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet und bietet ein umfassendes Serviceangebot für alle beruflichen Belange. Er verfügt über eine moderne und zeitgemäße Organisationsstruktur mit einer ganztägig besetzten Geschäftsstelle. Für alle Anliegen rund um den Praxisalltag stehen Ihnen kompetente Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite.
Vermehrt erreichen uns Hinweise zu Absetzungen von Verordnungen, wenn die Unterbrechung zwischen zwei Behandlungen mehr als 12 Wochen beträgt. Diese Absetzungen sind berechtigt.
Durchbruch: Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über den SHP Podologie bundesweit - Bundesverband für Podologie unterstützt verwaltungsgerichtliches Verfahren vor dem VG Oldenburg und erringt Sprungrevision zum BVerwG.
Weiterlesen … SHP Niedersachsen: VG Oldenburg lässt Sprungrevision zu
Heute sind die PODO NEWS Februar 2023 mit folgenden Themen an unsere Mitglieder versandt worden:
Die Masken- und Testpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sollte ursprünglich mit Ablauf des 7. April 2023 enden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich aufgrund der stabilen Infektionslage auf ein früheres Auslaufen in den meisten Bereichen ab dem 1. März 2023 geeinigt.
Weiterlesen … Masken- und Testpflicht: Weitere Reduzierung ab 1. März 2023
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