
Kostenpauschale in Pflegeeinrichtungen?
Darf eine Pflegeeinrichtung von Podologen für dort erbrachte therapeutische Leistungen eine Kostenbeteiligung verlangen? Diese Frage ist nicht ganz neu, wird in jüngster Zeit aber immer häufiger gestellt.
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Der Bundesverband für Podologie e.V. vertritt die Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet und bietet ein umfassendes Serviceangebot für alle beruflichen Belange. Er verfügt über eine moderne und zeitgemäße Organisationsstruktur mit einer ganztägig besetzten Geschäftsstelle. Für alle Anliegen rund um den Praxisalltag stehen Ihnen kompetente Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite.
Darf eine Pflegeeinrichtung von Podologen für dort erbrachte therapeutische Leistungen eine Kostenbeteiligung verlangen? Diese Frage ist nicht ganz neu, wird in jüngster Zeit aber immer häufiger gestellt.
Es werden in jüngerer Zeit gegenüber podologischen Praxen telemedizinische Angebote zur Ausstellung privatärztlicher Verordnungen gemacht.
Am 6. Mai 2023 fand in Wernigerode die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes für Podologie e.V. mit turnusmäßiger Wahl des Vorstandes nach § 26 BGB und der Landesvertreter sowie deren Stellvertreter als weitere Vorstandsmitglieder statt.
Wir freuen uns, Sie zu unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.
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