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Auch in Hessen wurden nun erstmals zwei Podologinnen aufgrund Einzelfallenscheidungen des Fachdienstes Gesundheit im Wetteraukreis zur Kenntnisüberprüfung zugelassen, um die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde (beschränkt auf das Gebiet der Podologie) zu erhalten. Der Bundesverband für Podologie gewährte den Podologinnen rechtlichen Beistand in zwei Widerspruchsverfahren, nachdem der Fachdienst Gesundheit im Oktober 2021 zunächst ablehnende Bescheide erlassen hatte.
Das BSG hat mit diesem Urteil geklärt, dass medizinische Behandlungen, die von nicht ausgebildeten Leistungserbringern erbracht werden, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht zu bezahlen sind - unabhängig davon, ob der Arbeitgeber des Leistungserbringers von der Nichtausbildung wusste oder nicht und auch unabhängig davon, ob die Leistungserbringung in medizinischer Hinsicht richtig war und erfolgreich verlief.
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) teilt die Verlängerung der Abrechnung der Hygienepauschale bis zum 30.06.2022 mit. Die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 € je Verordnung kann somit weiterhin für Versicherte der Gruppe A bis zum 30.06.2022 abgerechnet werden kann.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen an die gesetzliche Lage angepasst. Er umfasst Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
Mit dem Auslaufen der meisten Coronschutzregeln durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Übergangsfristen der Bundesländer ergeben sich für Podologiepraxen nach derzeitigem Stand nachfolgende Regelungen durch die Rechtsverordnungen der Bundesländer:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit der Änderung der Hygienepauschaleverordnung die Verlängerung der Hygienepauschale beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wurde ein nahtloser Übergang zur weiteren Geltendmachung bis zum Ablauf des 30.06.2022 geschaffen.
Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2022 die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, auch vom Bundesrat wurde es abschließend beraten. Die Änderungen mit Abschaffung eines Großteils der Corona-Maßnahmen treten am 20. März 2022 in Kraft.
Am 17.02.2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufnahme der Behandlung mit Nagelkorrekturspangen in die Heilmittel-Richtlinie beschlossen und den Weg zur Erweiterung der podologischen Therapie geebnet.
Wann sind Therapeuten abhängig beschäftigt, wann sind sie selbstständig?
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem ein ausgebildeter Physiotherapeut neben der Tätigkeit in einer eigenen Privatpraxis für Biokybernetische Physiotherapie in einer nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis mit fünf Physiotherapeuten auf der Grundlage eines „Vertrags über freie Mitarbeit“ arbeitete.