
Entwarnung in Sachsen
Kabinett hat Änderung der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen
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Hier finden Sie aktuelle, wichtige Informationen für Ihren Praxisalltag und zum Verband:
Kabinett hat Änderung der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen
Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in ihrer aktuellen Fassung behält derzeit ihre Gültigkeit.
Im Herbst 2021 soll der G-BA nach aktueller Planung darüber entscheiden, ob die Nagelspangentherapie als verordnungsfähige podologische Leistung in den Heilmittelkatalog aufgenommen wird.
Stempel für erbrachte Maßnahmen auf der HMV
Mit der "Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich (Hygienepauschaleverordnung - HygPV)" wurde die Abrechnungsfähigkeit verlängert.
Für Verunsicherung sorgte am 01.04.2019 ein Artikel in der Hamburger Morgenpost zur Negativ-Test-Vorlage bei „Dienstleistungen der Körperpflege und Körperhygiene“.
Weiterlesen … Hamburg: keine Testpflicht in der Podologischen Praxis!
Am Abend des 01.04.2021 erreichte uns eine Rückmeldung des Sächsischen Staatsministeriums.
Weiterlesen … Sächsisches Staatsministerium überprüft aktuelle Verordnung
Bundesverband legt Protest ein.
wurden heute versandt!
Mit der Änderung des Beschlusses zum Zweitmeinungsverfahren erfährt die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) eine weitere Anpassung – und aus Sicht der Podolog*innen ein Novum
Weiterlesen … G-BA: Mehr Fachdisziplinen zur Zweitmeinung Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom
In einem kurzfristig anberaumten öffentlichen Statement hat Bundeskanzlerin Angela Merkel heute mitgeteilt, dass der Bund-Länder-Entscheid zur „Oster-Ruhe“ am 01. April und 03. April gekippt wurde.
Weiterlesen … Bundesregierung kippt Entscheidung zur „Oster-Ruhe“
Am 22.03.2021 haben die Bundeskanzlerin und die Vertreter*innen der Landesregierungen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens beschlossen bzw. verlängert. Wir haben das wichtigste für Ihren Praxis-Alltag zusammengefasst: