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Aktuell erhalten unsere Mitglieder unberechtigte Absetzungen der BARMER. Begründet werden die Absetzungen damit, dass die abgegebene Leistung im Bestätigungsfeld (Maßnahme der Therapie) nicht im verständlichen Wortlaut benannt wurde. Die Leistungserbringer hatten die Abkürzungen „pod. Beh. gr.“ angegeben, was gemäß Nr. 4 des Fragen-Antworten-Kataloges jedoch völlig legitim ist. Die BARMER fordert die Maßnahmen vollständig ausgeschrieben in der ersten Zeile.
Die Interessengemeinschaft Podologie (IP), bestehend aus den Verbänden: Verband Leitender Lehrkräfte an Podologieschulen (VLLP), Bundesverband für Podologie, Podo Deutschland (ZFD) und Verband Deutscher Podologen (VDP), möchte die Berufsverbandsarbeit bekannter machen und eröffnet Ihnen über die Podologieschulen oder individuell ein unkompliziertes Angebot:
In einem vom Bundesverband für Podologie e.V. begleiteten Verfahren erhielten nach einem zähen Ringen mit der zuständigen Behörde zwei Podologinnen aus Hessen die Sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie.
So langsam wird der Jahresendspurt eingeleitet - die beste Gelegenheit zum Wissenserwerb oder um noch fehlende Fortbidungspunkte zu sammeln. Wir freuen uns, Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.
In den letzten Tagen versendet ein Rechtsanwalt Kilian Lenard - dem Vernehmen nach massenweise - Aufforderungen zur Zahlung von Schmerzensgeldzahlungen wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen. Konkret geht es um die Verwendung des Dienstes „Google Fonts“ auf Webseiten, ohne dass hierfür zuvor die Einwilligung der Webseitenbesucher eingeholt wurde.
Flankierend zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Geltung vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) setzt dabei auf bereits bekannte Maßnahmen (Auszug Pressemitteilung BAMS):
Der Bundestag hat am 8. September 2022 mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einen neuen Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 16. September 2022 abschließend zugestimmt. Die Maßnahmen gelten bundesweit für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April.
Mitgliedsbetriebe der BGW bekommen im Oktober wichtige Post: Die bisherigen Kundennummern von Unternehmen werden auf ein neues einheitliches Format umgestellt und heißen künftig "Unternehmensnummer". Dies betrifft nicht nur die BGW, sondern alle Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Die Leitsymptomatik der Diagnosegruppe UI 2 sorgt erneut für Aufmerksamkeit: Nachdem zwischenzeitlich im Heilmittelkatalog die Leitsymptomatik in der Diagnosegruppe UI 2 von ursprünglich „b“ zu „a“ deklariert wurde, kommt nun wieder der Gang zurück zu „b“.