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Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Epidemie sind die Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag mit Präsenzterminen in Berlin vorerst ausgesetzt worden. In einer Telefonkonferenz zwischen den Verbänden der Heilmittelerbringer und der Kassenseite fand ein Austausch über die aktuelle Situation und die Fortführung der Verhandlungen statt.
Aufgrund der mit der Epidemie einhergehenden Einschränkungen des täglichen Lebens haben die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband die zeitlich befristeten Ausnahmeregelungen erneut angepasst. Ziel ist es, die Heilmittel-Versorgung auch in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten.
Aufgrund der Corona-Epidemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 27. März 2020 für die Heilmittelrichtlinie zeitlich befristete Sonderregelungen beschlossen. Mit einer Aussetzung der Fristen und Vereinfachung bei der Ausstellung von Folgeverordnungen sollen die Praxen bürokratisch entlastet werden.
Mit den Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen der Bundesländer gehen auch Beschränkungen der Tätigkeitsausübung der Podologinnen und Podologen einher. Wir haben die jeweiligen Verfügungen geprüft und bei Unklarheiten klärende Stellungnahmen bei den Gesundheitsministerien der Länder eingefordert.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich grundsätzlich auf die Möglichkeit der notwendigen medizinischen Versorgung im Heilmittelbereich geeinigt. Im Ergebnis können alle podologischen Praxen geöffnet bleiben, wobei es in den Bundesländern unterschiedliche Auslegungen zum Tätigkeitsumfang gibt.
Nach einer Woche mit sehr viel Unsicherheit, bedingt durch die unterschiedliche Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben sich heute die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder im Grundsatz auf eine einheitliche Anwendung der Maßnahmen in ganz Deutschland geeinigt.
Aufgrund der hohen Anzahl von Fragen und Mitteilungen von Mitgliedern gibt der Bundesverband für Podologie hier weitere Informationen zu einem angemessenen Verhalten von Praxisinhabern in der Pandemie-Situation.
Aufgrund der mit der Epidemie einhergehenden Einschränkungen des täglichen Lebens haben die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband die Empfehlungen vom 16.03.2020, 15 Uhr angepasst. Sie erklären damit ihre Bereitschaft, zeitlich befristet von den bisherigen Regelungsvorgaben der Versorgung mit Heilmitteln abzuweichen.
Die Kassenverbände auf Bundesebene haben für den Heilmittelbereich eine Empfehlung für einen reibungslosen Versorgungsablauf, vorerst begrenzt bis zum 30.04.2020, herausgegeben. Die Kassen verzichten demnach auf eine Prüfung der Unterbrechung und der Einhaltung des Behandlungsbeginns zu bestimmten Stichtagen. Für die Podologie gilt Folgendes:
Das Corona-Virus (SARS-CoV-2) bestimmt zunehmend den Arbeitsalltag in der Podologie und viele Praxisinhaber blicken besorgt auf dessen Entwicklung. In diesem Zusammenhang haben wir unser Merkblatt aktualisiert und erweitert.