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Hamm, Reutlingen, Kassel, Düsseldorf, 26.01.2023: Die im März 2021 gegründete Arbeitsgruppe Zukunft Podologie traf sich am 12. und 13. Januar 2023 zu einer Klausurtagung in Kriftel, um ihren Gesetzesentwurf zur Reform des Berufsgesetzes für Podologinnen und Podologen weiter zu beraten sowie voranzubringen.
Gegenüber der Presse verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht verlängert werde. Somit läuft diese gemäß Infektionsschutzgesetz zum 31.12.2022 aus.
Nach Rücksprache mit dem Referat Heilmittel der Barmer zu den Absetzungen wegen nicht ausgeschriebener Maßnahmen auf der Rückseite wurde unsere Sichtweise bestätigt, dass Abkürzungen der Maßnahmen gemäß Nr. 4 des Fragen-Antworten-Katalogs legitim sind und auch schon in der 1. Zeile angewendet werden können. Der beauftragte Dienstleister DDG soll inzwischen informiert worden sein.
Aktuell erhalten unsere Mitglieder unberechtigte Absetzungen der BARMER. Begründet werden die Absetzungen damit, dass die abgegebene Leistung im Bestätigungsfeld (Maßnahme der Therapie) nicht im verständlichen Wortlaut benannt wurde. Die Leistungserbringer hatten die Abkürzungen „pod. Beh. gr.“ angegeben, was gemäß Nr. 4 des Fragen-Antworten-Kataloges jedoch völlig legitim ist. Die BARMER fordert die Maßnahmen vollständig ausgeschrieben in der ersten Zeile.
Die Interessengemeinschaft Podologie (IP), bestehend aus den Verbänden: Verband Leitender Lehrkräfte an Podologieschulen (VLLP), Bundesverband für Podologie, Podo Deutschland (ZFD) und Verband Deutscher Podologen (VDP), möchte die Berufsverbandsarbeit bekannter machen und eröffnet Ihnen über die Podologieschulen oder individuell ein unkompliziertes Angebot:
In einem vom Bundesverband für Podologie e.V. begleiteten Verfahren erhielten nach einem zähen Ringen mit der zuständigen Behörde zwei Podologinnen aus Hessen die Sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie.
So langsam wird der Jahresendspurt eingeleitet - die beste Gelegenheit zum Wissenserwerb oder um noch fehlende Fortbidungspunkte zu sammeln. Wir freuen uns, Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.
In den letzten Tagen versendet ein Rechtsanwalt Kilian Lenard - dem Vernehmen nach massenweise - Aufforderungen zur Zahlung von Schmerzensgeldzahlungen wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen. Konkret geht es um die Verwendung des Dienstes „Google Fonts“ auf Webseiten, ohne dass hierfür zuvor die Einwilligung der Webseitenbesucher eingeholt wurde.