News

Hier finden Sie aktuelle, wichtige Informationen für Ihren Praxisalltag und zum Verband:

Neues Heilmittel Nagelspangenbehandlung ab 1. Juli 2022

Hamm, 15. Juni 2022: Podologinnen und Podologen können ab 1. Juli 2022 Nagelspangenbehandlungen für gesetzlich Versicherte auf Heilmittelverordnung durchführen und mit den Kostenträgern abrechnen. Rechtzeitig zum Start der Leistung haben sich die Vertragspartner auf den vertraglichen Rahmen und die Vergütung geeinigt. Der ergänzte Vertrag wurde am 13. Juni 2022 abschließend unterzeichnet.

Sektoraler Heilpraktiker für Podologie in Hessen

Auch in Hessen wurden nun erstmals zwei Podologinnen aufgrund Einzelfallenscheidungen des Fachdienstes Gesundheit im Wetteraukreis zur Kenntnisüberprüfung zugelassen, um die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde (beschränkt auf das Gebiet der Podologie) zu erhalten. Der Bundesverband für Podologie gewährte den Podologinnen rechtlichen Beistand in zwei Widerspruchsverfahren, nachdem der Fachdienst Gesundheit im Oktober 2021 zunächst ablehnende Bescheide erlassen hatte.  

BSG aktuell: Keine Vergütung ohne Berufserlaubnis

Das BSG hat mit diesem Urteil geklärt, dass medizinische Behandlungen, die von nicht ausgebildeten Leistungserbringern erbracht werden, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht zu bezahlen sind - unabhängig davon, ob der Arbeitgeber des Leistungserbringers von der Nichtausbildung wusste oder nicht und auch unabhängig davon, ob die Leistungserbringung in medizinischer Hinsicht richtig war und erfolgreich verlief. 

Corona-Regeln aktuell

Mit dem Auslaufen der meisten Coronschutzregeln durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Übergangsfristen der Bundesländer ergeben sich für Podologiepraxen nach derzeitigem Stand nachfolgende Regelungen durch die Rechtsverordnungen der Bundesländer: