Corona-Regeln aktuell

Mit dem Auslaufen der meisten Coronschutzregeln durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Übergangsfristen der Bundesländer ergeben sich für Podologiepraxen nach derzeitigem Stand nachfolgende Regelungen durch die Rechtsverordnungen der Bundesländer:

Schutzmasken

  • Für Patient*innen entfällt in den meisten Bundesländern die Maskenpflicht. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beanspruchen die Hotspot-Regelung, hier gilt verpflichtend für Hamburg das Tragen einer FFP2-Maske und für Mecklenburg-Vorpommern einer OP-Maske.
  • Lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer OP-Maske oder FFP2-Maske wurde in allen anderen Bundesländern ausgesprochen. Darüber hinaus können Podologiepraxen das Tragen von Schutzmasken im Rahmen ihrer Hausordnung festlegen.
  • Podolog*innen sind gemäß BGW-Arbeitsschutzstandard vorerst noch an die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gebunden. Der Arbeitsschutzstandard wird zur Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage derzeit überarbeitet.
  • In Pflegeinrichtungen bleibt das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin Pflicht.

Corona-Tests

  • Gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung obliegt es jedem Arbeitgeber, die Notwendigkeit und die Anzahl von Corona-Tests im Rahmen seines einrichtungsspezifischen Hygienekonzepts festzulegen. Allgemein gilt eine Empfehlung zu einem Angebot pro Woche.
  • In Pflegeeinrichtungen bleibt die tägliche Testung weiterhin Pflicht.

Zugangsbeschränkungen

  • Sowohl für Heilbehandlungen als auch für Selbstzahlerleistungen entfallen die Zugangsbeschränkungen in fast allen Bundesländern.
  • Nach einer Veröffentlichung auf dem Corona-Landesportal gilt für Mecklenburg-Vorpommern die Hotspot-Regelung und damit die Fortführung der bisherigen Zugangsbeschränkungen.

Hinweis: Nach einer Äußerung der Gesundheitssenatorin Claudia Bernhardt erwägt Bremen, die Hotspot-Regelung einzuführen, eine Entscheidung steht noch aus.

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