
Der Schüler (Praktikant) in der podologischen Praxis
Wir haben die Rechte und Pflichten in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt.
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Wichtige Fortbildungspunkte bequem von zu Hause aus sammeln: Das geht in unseren Online-Seminaren!
Hamm, Reutlingen, Kassel, 6. August 2020: Die Vergütung, die PodologInnen für die Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen erhalten, muss deutlich steigen. Das belegt das nun veröffentlichte WAT-Gutachten, welches von dem renommierten Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) unter Leitung von Prof. Dr. Günter Neubauer aus München ermittelt wurde.
Am 30. Juli 2020 wurde in einer Online-Pressekonferenz die Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) vorgestellt.
Die Ergebnisse in der Kurzzusammenfassung:
wurden heute versandt!
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.12.2019 (Az.: VI ZR 71/17)
Was ist eigentlich ein Befunderhebungsfehler? Und wie wird er nachgewiesen?
Weiterlesen … Beweislastumkehr bei fehlender Dokumentation der Befunderhebung - Wie weit reicht sie?
Während des Aktionszeitraums vom 15.07.-30.07.2020 räumen Sie in unserem Shop „Praxismanagement“ richtig ab: Bei unserer 4+1 Aktion kaufen Sie vier gleiche Artikel und bekommen den fünften von uns geschenkt!
Weiterlesen … Sommer-Shop-Aktion: Lachen Sie mit der Sonne um die Wette!
Ende Juni erhielt der Bundesverband für Podologie wieder positive Nachrichten vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Nach seiner Anerkennung als stellungnahmeberechtigte Organisation für den Erlass der Heilmittelrichtlinie wird der Bundesverband nun auch beim Erlass von Richtlinien für die Behandlung von Diabetes Mellitus Typ 1 und 2 zwingend gehört werden.
Die Anträge auf die Auszahlung der Ausgleichszahlungen sind nur noch bis heute, den 30.06.2020 möglich (Eingang bei der ARGE)!
Kollegialer Austausch und nette Gespräche in ungezwungener Atmosphäre – dafür stehen unsere Bezirksgruppentreffen. An folgenden Terminen sind Bezirksgruppentreffen in diesem Jahr geplant
wurden heute versandt!
Bedingt durch die Corona-Epidemie hat sich die Entscheidung um einige Monate verzögert, doch nun ist der Bundesverband für Podologie durch den G-BA jetzt auch als stellungnahmeberechtigte Organisation der Leistungserbringer für den Erlass der Heilmittelrichtlinie anerkannt worden.