Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Website. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Hinweis: Sie können diese Box für verschiedene Informationen verwenden und einstellen ob sie wieder geöffnet werden kann.
Mit der Vierten Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der soeben eingetroffenen Fünften Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO Mecklenburg-Vorpommern sind die Beschränkungen der therapeutischen Tätigkeit auf medizinisch notwendige Behandlungen aufgehoben worden.
Mit der Zweiten Corona-Verordnung der Hansestadt Bremen und der Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind die Beschränkungen der therapeutischen Tätigkeit auf dringend notwendige Gesundheitsleistungen bzw. auf Behandlungen, die ärztlich veranlasst und unaufschiebbar sind, mit Wirksamkeit ab 06.05.2020 aufgehoben worden.
Die maßgeblichen Spitzenorganisationen im Bereich Podologie haben in gemeinsamen Schreiben das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Thüringen und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung angeschrieben.
Der Referentenentwurf der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzVO) soll am Montag, 4. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und einen Tag später in Kraft treten.
Für mehrere importierte Atemschutzmasken hat das EU-Schnellwarnsystem für Verbraucherschutz (RAPEX) eine Warnung herausgegeben und einen Rückruf angeordnet. Die Masken wiesen eine unzureichende Filterwirkung und Partikelrückhaltung auf. Sie entsprechen damit nicht der EU-Norm EN 149 und der europäischen Verordnung über persönliche Schutzausrüstung.
Es bewegt sich etwas: Am 14. Mai 2020 wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Behandlung von eingewachsenen Nägeln mittels Nagelkorrekturspange durch Podologinnen und Podologen entscheiden.
Noch ist nichts beschlossen, aber: Neben den bisherigen Wirtschaftlichen Hilfen von Bund und Land, z.B. Soforthilfe, Kurzarbeitergeld, Kredite, ist mit dem geplanten Rettungsschirm für Heilmittelpraxen eine weitere Unterstützung in der Corona-Krise in Sicht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.04.2020 die befristete Regelung zur Krankschreibung per Telefon bei leichten Atemwegserkrankungen aufgehoben. Ab dem 20.04.2020 ist für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wieder eine ärztliche Untersuchung notwendig.