
Behandlungsbeginn und Unterbrechungsfristen – Empfehlung der Krankenkassen
Die Kassenverbände auf Bundesebene haben für den Heilmittelbereich eine Empfehlung für einen reibungslosen Versorgungsablauf, vorerst begrenzt bis zum 30.04.2020, herausgegeben. Die Kassen verzichten demnach auf eine Prüfung der Unterbrechung und der Einhaltung des Behandlungsbeginns zu bestimmten Stichtagen. Für die Podologie gilt Folgendes:
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