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Bundesverband für Podologie erhält Zertifikat zum Qualifizierten Wirtschaftsverband

Mit Bescheid vom 29.11.2021 hat das Bundesamt für Justiz dem Bundesverband für Podologie e.V. bescheinigt, dass der Bundesverband in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen wird. Damit erhält der Bundesverband für Podologie die Befugnis nach § 8b Abs. 3 UWG, wettbewerbswidriges Verhalten in dem ihm satzungsgemäß zugewiesenen Bereich zu ahnden.