SHP-Verfahren steht vor abschließender Entscheidung

Pressemitteilung

Hamm, 08. Mai 2024: Der Bundesverband für Podologie unterstützt ein Mitglied aus Niedersachsen in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur bundesweiten Durchsetzung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie. In letzter Instanz steht eine Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig kurz bevor.

Mit dem für den 29. August 2024 angesetzten Termin ist das Ende eines langen Weges in Sicht: Bereits im Februar 2019 beantragte die Podologin die Erlaubnis gegenüber der Stadt Oldenburg und wurde dort zurückgewiesen. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erfolgte im Juni 2019 Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG Oldenburg). Am 16. Februar 2023 entschied das VG Oldenburg, den Argumenten der Klägerin vollständig folgend, zugunsten der Podologin und ließ die Sprungrevision zum BVerwG zu.

„Mit einer höchstrichterlichen Entscheidung erreichen wir nach vielen vorangegangenen Verfahren unser Ziel eines bundesweit geltenden Urteils. Unserem Mitglied danken wir sehr für den langen Atem.“, so die 1. Vorsitzende Jeannette Polster.

Der Bundesverband für Podologie und die ihn beratende Rechtsanwaltskanzlei unterstützen bereits mehrere Verfahren zum SHP Podologie auf landesbehördlicher oder verwaltungsgerichtlicher Ebene erfolgreich, zum Beispiel in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

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Der Bundesverband für Podologie e.V.
Der Bundesverband für Podologie e.V als juristische Person des privaten Rechts wurde 1946 in Hamburg gegründet und 1948 in das Vereinsregister eingetragen. Kraft Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 wurde im Wege der Satzungsänderung der Vereinsname unter Beibehaltung des Satzungszwecks geändert in Bundesverband für Podologie e.V. Er vertritt die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet.

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Pressekontakt:

Bundesverband für Podologie e.V.
Sachsenweg 9
59073 Hamm
 

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