PODO News Mai 2023
Heute sind die PODO NEWS Mai 2023 mit folgenden Themen an unsere Mitglieder versandt worden:
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Hier finden Sie aktuelle, wichtige Informationen für Ihren Praxisalltag und zum Verband:
Heute sind die PODO NEWS Mai 2023 mit folgenden Themen an unsere Mitglieder versandt worden:
Darf eine Pflegeeinrichtung von Podologen für dort erbrachte therapeutische Leistungen eine Kostenbeteiligung verlangen? Diese Frage ist nicht ganz neu, wird in jüngster Zeit aber immer häufiger gestellt.
Es werden in jüngerer Zeit gegenüber podologischen Praxen telemedizinische Angebote zur Ausstellung privatärztlicher Verordnungen gemacht.
Am 6. Mai 2023 fand in Wernigerode die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes für Podologie e.V. mit turnusmäßiger Wahl des Vorstandes nach § 26 BGB und der Landesvertreter sowie deren Stellvertreter als weitere Vorstandsmitglieder statt.
Wir freuen uns, Sie zu unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.
Heute sind die PODO NEWS April 2023 mit folgenden Themen an unsere Mitglieder versandt worden:
Die Höchstbeträge für beihilfefähige Heilmittel werden nach einer Mitteilung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) zum 1. Mai 2023 mit einer Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) auf das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen angepasst.
Am 7. April 2023 treten die bundesweiten Corona-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft. Damit endet auch die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht für Patienten und Besucher in allen medizinischen Einrichtungen.
Heute sind die PODO NEWS März 2023 mit folgenden Themen an unsere Mitglieder versandt worden:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Januar 2023 in einer Pressemitteilung eröffnet, dass zukünftig Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch per Videosprechstunde verordnet werden können.
Weiterlesen … G-BA: Heilmittelverordnung künftig per Videosprechstunde
Vermehrt erreichen uns Hinweise zu Absetzungen von Verordnungen, wenn die Unterbrechung zwischen zwei Behandlungen mehr als 12 Wochen beträgt. Diese Absetzungen sind berechtigt.
Durchbruch: Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über den SHP Podologie bundesweit - Bundesverband für Podologie unterstützt verwaltungsgerichtliches Verfahren vor dem VG Oldenburg und erringt Sprungrevision zum BVerwG.
Weiterlesen … SHP Niedersachsen: VG Oldenburg lässt Sprungrevision zu