News

Hier finden Sie aktuelle, wichtige Informationen für Ihren Praxisalltag und zum Verband:

Corona – Bundesnotbremse: Bedeutung für die Podologiepraxis

Seit dem 24. April 2021 ist die sogenannte „Bundesnotbremse“ in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); im Wesentlichen sind die §§ 28b und 28c neu eingebracht worden. Die Maßnahmen gelten ab einer Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen.