Ende der Maskenpflicht für Patienten

Am 7. April 2023 treten die verbliebenen bundesweiten Corona-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft. Damit endet auch die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht für Patienten und Besucher in allen medizinischen Einrichtungen.

Ferner laufen die Sonderregelungen zum Entlassmanagement aus. Ab dem 7. April 2023 ausgestellte Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements müssen die Anforderungen der Heilmittel-Richtlinie erfüllen und nach der Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb von sieben Kalendertagen begonnen sowie innerhalb von 12 Kalendertagen beendet werden.

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