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Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder haben sich am 15.04.2020 auf kleine Schritte der Lockerung verständigt. Grundsätzlich bleiben die bisherigen Regelungen mit wenigen Abweichungen – wie in der Übersicht dargestellt – vorerst bis zum 3. Mai 2020 bestehen.
Maria Klein-Schmeink, MdB (Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Gesundheitspolitik, Mitglied des Gesundheitsausschusses) lädt zusammen mit Ihrer Kollegin, Marret Bohn (Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Gesundheit, Soziales Familie und Minderheiten in Schleswig-Holstein) zu einer Videokonferenz ein.
seit circa vier Wochen steht das Leben in Deutschland fast still und der Alltag hat sich für jeden in beruflicher und privater Hinsicht einschneidend verändert. Inhaber und Mitarbeiter der Podologiepraxen standen und stehen vor neuen Herausforderungen - begleitet von Unsicherheit, Hilflosigkeit und Existenzangst.
Wir informieren unsere Mitglieder regelmäßig per E-Mail über praxisrelevante Neuigkeiten. Gerade in der aktuellen Zeit erhalten unsere Mitglieder fast täglich E-Mails mit News, Empfehlungen, Bewertungen oder Leitfäden rund um die Corona-Krise.
Viele Patienten sind durch die bis zum 19.04.2020 verhängte Kontaktsperre verunsichert und fragen sich, ob die podologische Praxis aktuell noch besucht werden darf. Nicht selten besteht Angst vor einer Infektion mit dem Corona-Virus.
Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Epidemie sind die Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag mit Präsenzterminen in Berlin vorerst ausgesetzt worden. In einer Telefonkonferenz zwischen den Verbänden der Heilmittelerbringer und der Kassenseite fand ein Austausch über die aktuelle Situation und die Fortführung der Verhandlungen statt.
Aufgrund der mit der Epidemie einhergehenden Einschränkungen des täglichen Lebens haben die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband die zeitlich befristeten Ausnahmeregelungen erneut angepasst. Ziel ist es, die Heilmittel-Versorgung auch in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten.
Aufgrund der Corona-Epidemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 27. März 2020 für die Heilmittelrichtlinie zeitlich befristete Sonderregelungen beschlossen. Mit einer Aussetzung der Fristen und Vereinfachung bei der Ausstellung von Folgeverordnungen sollen die Praxen bürokratisch entlastet werden.
Mit den Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen der Bundesländer gehen auch Beschränkungen der Tätigkeitsausübung der Podologinnen und Podologen einher. Wir haben die jeweiligen Verfügungen geprüft und bei Unklarheiten klärende Stellungnahmen bei den Gesundheitsministerien der Länder eingefordert.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich grundsätzlich auf die Möglichkeit der notwendigen medizinischen Versorgung im Heilmittelbereich geeinigt. Im Ergebnis können alle podologischen Praxen geöffnet bleiben, wobei es in den Bundesländern unterschiedliche Auslegungen zum Tätigkeitsumfang gibt.