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In einem vom Bundesverband für Podologie e.V. begleiteten Verfahren erhielten nach einem zähen Ringen mit der zuständigen Behörde zwei Podologinnen aus Hessen die Sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie.
So langsam wird der Jahresendspurt eingeleitet - die beste Gelegenheit zum Wissenserwerb oder um noch fehlende Fortbidungspunkte zu sammeln. Wir freuen uns, Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.
In den letzten Tagen versendet ein Rechtsanwalt Kilian Lenard - dem Vernehmen nach massenweise - Aufforderungen zur Zahlung von Schmerzensgeldzahlungen wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen. Konkret geht es um die Verwendung des Dienstes „Google Fonts“ auf Webseiten, ohne dass hierfür zuvor die Einwilligung der Webseitenbesucher eingeholt wurde.
Flankierend zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Geltung vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) setzt dabei auf bereits bekannte Maßnahmen (Auszug Pressemitteilung BAMS):
Der Bundestag hat am 8. September 2022 mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einen neuen Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 16. September 2022 abschließend zugestimmt. Die Maßnahmen gelten bundesweit für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April.
Mitgliedsbetriebe der BGW bekommen im Oktober wichtige Post: Die bisherigen Kundennummern von Unternehmen werden auf ein neues einheitliches Format umgestellt und heißen künftig "Unternehmensnummer". Dies betrifft nicht nur die BGW, sondern alle Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Die Leitsymptomatik der Diagnosegruppe UI 2 sorgt erneut für Aufmerksamkeit: Nachdem zwischenzeitlich im Heilmittelkatalog die Leitsymptomatik in der Diagnosegruppe UI 2 von ursprünglich „b“ zu „a“ deklariert wurde, kommt nun wieder der Gang zurück zu „b“.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zu der am 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Heilmittel-Richtlinie noch eine geringfügige Änderung hinsichtlich der Leitsymptomatik vorgenommen.
Auf dem Markt der staatlich nicht anerkannten Berufe ist nun der des „Chiropodisten“ erschienen. In nur vierzehn Wochen sollen Absolventen der Kurse fußpflegerische Maßnahmen lernen, darunter auch Behandlungen von Clavi und eingewachsenen Nägeln. Der Tätigkeitsbereich des „Chiropodisten“ wird dabei auch als Medizinische Fußpflege bezeichnet.