Nagelspangenbehandlung und Leitsymptomatik - zum 3.!

Die Leitsymptomatik der Diagnosegruppe UI 2 sorgt erneut für Aufmerksamkeit: Nachdem zwischenzeitlich im Heilmittelkatalog die Leitsymptomatik in der Diagnosegruppe UI 2 von ursprünglich „b“ zu „a“ deklariert wurde, kommt nun wieder der Gang zurück zu „b“.

 

Grund dafür ist die Veröffentlichung einer fehlerhaften Version des Heilmittelkataloges auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese wurde inzwischen ausgetauscht und somit gilt – wie ursprünglich und im Bundesanzeiger veröffentlicht - die Leitsymptomatik „b“ in der Diagnosegruppe UI 2.

 

Weiterhin kann es zwar zu Verordnungen mit einer fehlerhaften Leitsymptomatik kommen, aufgrund der vertraglichen Regelungen in Anlage 3 muss diese aber nicht korrigiert werden. Anlage 3 zum Podologievertrag beschreibt zur Leitsymptomatik - Korrekturmöglichkeiten: "Bei Verordnungen der Diagnosegruppen UI1 und UI2 sind Korrekturen nicht erforderlich."

 

Die aktuelle Version der Heilmittel-Richtlinie finden Sie hier: https://www.g-ba.de/richtlinien/12/

 

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