Update Nagelspangenbehandlung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zu der am 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Heilmittel-Richtlinie noch eine geringfügige Änderung hinsichtlich der Leitsymptomatik vorgenommen.

Die zum Vertragsschluss vorliegende Fassung des Heilmittel-Katalogs sah noch für die Diagnosegruppe UI 1 die Leitsymptomatik "a" und für die Diagnosegruppe UI 2 die Leitsymptomatik "b" vor. Nach der aktuellen Fassung ist jetzt auch für die Diagnosegruppe UI 2 ausschließlich die Leitsymptomatik "a" anzugeben.

Sollten Verordnungen der Diagnsoegruppe UI 2 mit der Leitsymptomatik "b" vorliegen, so müssen diese nicht geändert werden. Anlage 3 zum Podologievertrag beschreibt zur Leitsymptomatik - Korrekturmöglichkeiten: "Bei Verordnungen der Diagnosegruppen UI1 und UI2 sind Korrekturen nicht erforderlich."

 

Zurück