SHP-Prüfungen mit juristischem Nachdruck

Hessen

In einem vom Bundesverband für Podologie e.V. begleiteten Verfahren erhielten nach einem zähen Ringen mit der zuständigen Behörde zwei Podologinnen aus Hessen die Sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie.

„Heute habe ich die Prüfung zum sektoralen Heilpraktiker vor dem Gesundheitsamt Wetterau erfolgreich abgelegt. Ich möchte mich hiermit bei Ihnen allen für Ihre großartige fachliche und mutmachende Unterstützung bedanken. Ohne Sie wäre ich diesen Weg nicht gegangen. Es bleibt mir zu hoffen, dass hiermit auch für andere PodologInnen in Hessen nun die Tür zum SHP geöffnet ist.“ N.G., Podologin aus dem Wetteraukreis.

Zwar handelt es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen, die jedoch eine richtungsweisende Wirkung für weitere Antragstellungen – und bei Bedarf mit weiterer juristischer Unterstützung – entfalten können.

 

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gestaltete sich die Erlaubniserteilung regional ebenfalls etwas zäh und musste mit juristischem Nachdruck ermöglicht werden. Der Kreis Stormann ermöglichte schließlich die Erlaubniserteilung nach Aktenlage.

 

Niedersachsen

Eine Kollegin hat vor dem VG Braunschweig einen Sieg gegen den Landkreis Gifhorn errungen. Das Gericht erkennt die Zulässigkeit einer sektoral beschränkten Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet an und verpflichtet die Behörde zur Überprüfung der Kenntnisse, wobei das Urteil grundsätzlich nur Wirkung zwischen den beiden Parteien entfaltet. Das Urteil gibt als erstes Urteil in Niedersachsen einen sehr wichtigen sog. Hinweis bzw. ein Anzeichen zur Gesetzesauslegung und -anwendung, sodass ein weiteres laufendes Verfahren gegen die Stadt Oldenburg neue Nahrung erhält.

Zurück