PBeaKK schließt sich GKV Vereinbarung an
die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) übernimmt die ab 1. Juli 2022 geltenden Preise der gesetzlichen Krankenkassen für die podologischen Behandlungen einschließlich der Nagelspangenverhandlungen. Diese gelten für Versicherte der Gruppe A und werden direkt mit der PBeaKK abgerechnet. Für die Versicherten der Gruppe A werden keine Zuzahlungen erhoben. Den Vertrag und die Preisliste finden unsere Mitglieder im internen Mitgliederbereich der Webseite.