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Hamm, 11.10.2019: Am 21. und 22. März 2020 öffnet die 1. Jahrestagung für Podologie im CongressPark Wolfsburg für die podologische Fachwelt ihre Pforten. An zwei Tagen wird den Besuchern der Veranstaltung ein breites Angebot rund um die Podologie präsentiert. Neben ganztägig stattfindenden Kurzvorträgen und einer begleitenden Industrieausstellung bilden drei Sessions pro Tag mit qualifizierten Fachvorträgen das Herzstück der Veranstaltung.
In Berlin trafen sich heute die Vertreter des GKV Spitzenverbandes und der maßgeblichen Heilmittelverbände zu einem ersten konstruktiven Austausch zur Gestaltung der künftigen Schiedsstelle. Ein weiters Thema war die Entwicklung des künftigen Bundesrahmenvertrag, hier insbesondere der zeitliche Ablauf.
Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben unterliegt ganz besonders strengen Anforderungen. Zum einen, weil Leben und Gesundheit höchsten rechtlichen Schutz genießen, zum anderen weil viele Patienten infolge ihres Leidensdrucks für Irreführungen besonders anfällig sind. Es werden deshalb besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit von gesundheitsbezogenen Werbeaussagen gestellt (sog. Strengeprinzip).
Neben der qualitätsgesicherten Behandlung der Patienten fordert der Praxisalltag jedem einzelnen Berufsangehörigen in der Podologie zusätzlich eine Menge ab: Praxisgründung, Zulassungsbedingungen, Hygienestandards, Abrechnungsmodalitäten, Dokumentation und Fortbildung zum Beispiel – und das alles nach aktuellen Standards, Richtlinien und Gesetzen.
Am 27. August 2019 trafen sich die maßgeblichen Berufsverbände für die Therapieberufe der Logopädie/Sprachtherapie, Ergotherapie, Physiotherapie und Podologie in Fulda.
Ab jetzt heißt es: Daten sammeln und Argumente schaffen für die anstehenden Verhandlungen. Denn: Wirtschaftliche Vergütungen von therapeutischen Leistungen gehen uns alle an!
Am 03.07.2019 hatte der BFH darüber zu urteilen, ob die vom Arbeitgeber für Mitarbeiter zur Verfügung gestellten unbelegten Brötchen und Heißgetränke steuerfreie Sachzuwendungen oder zu versteuernde Sachbezüge seien.
Mit Schreiben vom 09.08.2019 des Senats für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen ist nun auch im kleinsten Bundesland ein großes Hindernis aus dem Weg geräumt.