Jetzt gilt´s! – Aufruf an alle Praxisinhaber zur Teilnahme an der Umfrage zur wirtschaftlichen Situation

Ab jetzt heißt es: Daten sammeln und Argumente schaffen für die anstehenden Verhandlungen. Denn: Wirtschaftliche Vergütungen von therapeutischen Leistungen gehen uns alle an!

Vom 31. August bis einschließlich 31. Oktober 2019 erstellt das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) ein wirtschaftliches Gutachten über die Situation in der Heilmittelbranche. Je mehr selbstständige Therapeutinnen und Therapeuten an dieser Onlinebefragung teilnehmen, umso schlagkräftiger können wir in den anstehenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband argumentieren.

Mitmachen, ausfüllen und unbedingt weitersagen!

Unter www.wat-gutachten.de sind alle Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber aufgerufen, ihre Daten aus dem Jahr 2018 einzutragen. Die Auswertung erfolgt komplett anonymisiert und ist absolut datenschutzkonform. Ihre Angaben werden ausschließlich durch das renommierte Institut für Gesundheitsökonomik analysiert und verarbeitet.
Jeder Eintrag zählt, jeder Datensatz verbessert unsere Verhandlungsposition! Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, kommen nun ein paar Hinweise zu den Inhalten des Gutachtens und zu den benötigten Auskünften. Bitte geben Sie diese Informationen auch gerne an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiter – hierbei kommt es nicht auf eine Verbandsmitgliedschaft an, sondern darauf, dass möglichst viele an der Befragung teilnehmen!

Investieren Sie 60 Minuten Ihrer Zeit für eine bessere Zukunft
Vielleicht sind es die 60 am besten investierten Minuten Ihres aktuellen Berufslebens! So lange benötigen Sie nämlich in etwa, um die „Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Heilmittelpraxen“ des ifg vollständig zu auszufüllen.
Vorbereitung ist dabei die halbe Miete! Um die betriebswirtschaftlichen Fragen beantworten zu können, benötigen Sie

  • Ihre Überschussrechnung oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von 2018 soweit vorhanden.
  • Außerdem die Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter und zwar der Therapeuten sowie der Verwaltungsangestellten.
  • Darüber hinaus brauchen Sie Lohnsteuerbescheinigungen und die Terminverwaltung beziehungsweise das Terminbuch. Haben Sie das alles zur Hand, dann kann es auch schon losgehen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Beantwortung des Fragebogens kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt auf demselben Gerät fortgesetzt werden.
  • Falls Sie den Fragebogen nur in Papierform ausfüllen können, erhalten Sie diesen bei Ihrem Verband oder direkt beim IfG. Schreiben Sie eine E-Mail an ifg@ifg-muenchen.com oder rufen Sie bei Fragen rund um das Gutachten einfach dort an unter der Nummer 089 – 60 51 98. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 17 Uhr besetzt.

Das Gutachten besteht aus einem allgemeinen Teil, der über alle Heilmittelbereiche gleich ist und aus einem speziellen Teil für die Podologie.
Neben den allgemeinen Angaben zum Standort, Mitarbeiterzahl und betriebswirtschaftlichen Angaben geht es im ersten Teil der Befragung insbesondere um den zeitlichen Aufwand für Verwaltungstätigkeiten. Bei den Fragen 11 bis 14 beispielsweise sollen Sie, bitte, den Zeitaufwand für verschiedene Arbeitsschritte in der Praxis einschätzen. Diese Angaben sind besonders wichtig, weil es hierbei um Leistungen geht, die bislang in der Podologie noch nicht vergütet werden. Hier sind finanzielle Verbesserungen mehr als überfällig.
Der spezielle Teil des Wirtschaftlichkeitsgutachtens beschäftigt sich mit dem gesamten Therapieprozess. Angefangen von der Verlaufsdokumentation pro Behandlungseinheit bis hin zum Therapiebericht nach Ende einer Behandlungsserie – für was benötigen Sie und Ihre Mitarbeiter in der Praxis wie lange? Das sind die zentralen Fragen, auf die wir unsere Verhandlungsstrategie systematisch aufbauen werden.
Aktuell erhalten wir für viele unserer Tätigkeiten rund um die Behandlung eines Patienten keine Vergütung. Genau das darf in Zukunft nicht mehr sein - so sieht es der Gesetzgeber vor. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) legt fest: Bis Ende Juni 2020 verhandeln wir auf Augenhöhe mit dem GKV-Spitzenverband die zukünftigen Konditionen zur Erbringung von podologischen Leistungen für gesetzlich Versicherte. Dazu zählen beispielsweise auch die Vor- und Nachbereitungszeit sowie die Hygiene rund um eine Behandlungseinheit. Im speziellen Teil des Gutachtens geht es bspw. um die Behandlungsdauer, die jeweilige Vor- und Nachbereitungszeit sowie um fehlerhafte Verordnungen. Alle mit der Behandlung in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten müssen bei der Vergütung berücksichtigt werden!

Bis Ende Oktober sind wir alle aufgefordert, unsere Leistungen mithilfe dieses Gutachtens unter www.wat-gutachten.de sichtbar zu machen.
„Zusammen mehr bewegen“, unter diesem Motto bereiten wir uns gemeinsam mit den elf weiteren maßgeblichen Therapieverbänden aus allen Heilmittelbereichen auf die bundesweiten Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband vor.

Mit Ihrer Teilnahme unterstützen Sie aktiv unsere Verhandlungsposition und danken Ihnen sehr dafür.

 

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