Mitarbeiterverpflegung – Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)

Am 03.07.2019 hatte der BFH darüber zu urteilen, ob die vom Arbeitgeber für Mitarbeiter zur Verfügung gestellten unbelegten Brötchen und Heißgetränke steuerfreie Sachzuwendungen oder zu versteuernde Sachbezüge seien.

Der BFH entschied (Az. VI R 36/17), wie schon in der Vorinstanz das Finanzgericht Münster (11 K 4108/14), dass es sich bei unbelegten Brötchen und Heißgetränken um lohnsteuerfreie Aufmerksamkeiten und nicht um eine vollwertige Mahlzeit handele - dafür wäre in diesem Fall zumindest noch ein Brotaufstrich erforderlich.

Etwas anders sieht die Sache aus, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vollständige Mahlzeiten zur Verfügung stellt. Diese gelten als steuerpflichtige Sachbezüge - sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer .

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