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Mit der Zweiten Corona-Verordnung der Hansestadt Bremen und der Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind die Beschränkungen der therapeutischen Tätigkeit auf dringend notwendige Gesundheitsleistungen bzw. auf Behandlungen, die ärztlich veranlasst und unaufschiebbar sind, mit Wirksamkeit ab 06.05.2020 aufgehoben worden.
Die maßgeblichen Spitzenorganisationen im Bereich Podologie haben in gemeinsamen Schreiben das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Thüringen und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung angeschrieben.
Der Referentenentwurf der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzVO) soll am Montag, 4. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und einen Tag später in Kraft treten.
Für mehrere importierte Atemschutzmasken hat das EU-Schnellwarnsystem für Verbraucherschutz (RAPEX) eine Warnung herausgegeben und einen Rückruf angeordnet. Die Masken wiesen eine unzureichende Filterwirkung und Partikelrückhaltung auf. Sie entsprechen damit nicht der EU-Norm EN 149 und der europäischen Verordnung über persönliche Schutzausrüstung.
Es bewegt sich etwas: Am 14. Mai 2020 wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Behandlung von eingewachsenen Nägeln mittels Nagelkorrekturspange durch Podologinnen und Podologen entscheiden.
Noch ist nichts beschlossen, aber: Neben den bisherigen Wirtschaftlichen Hilfen von Bund und Land, z.B. Soforthilfe, Kurzarbeitergeld, Kredite, ist mit dem geplanten Rettungsschirm für Heilmittelpraxen eine weitere Unterstützung in der Corona-Krise in Sicht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.04.2020 die befristete Regelung zur Krankschreibung per Telefon bei leichten Atemwegserkrankungen aufgehoben. Ab dem 20.04.2020 ist für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wieder eine ärztliche Untersuchung notwendig.
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder haben sich am 15.04.2020 auf kleine Schritte der Lockerung verständigt. Grundsätzlich bleiben die bisherigen Regelungen mit wenigen Abweichungen – wie in der Übersicht dargestellt – vorerst bis zum 3. Mai 2020 bestehen.
Maria Klein-Schmeink, MdB (Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Gesundheitspolitik, Mitglied des Gesundheitsausschusses) lädt zusammen mit Ihrer Kollegin, Marret Bohn (Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Gesundheit, Soziales Familie und Minderheiten in Schleswig-Holstein) zu einer Videokonferenz ein.
seit circa vier Wochen steht das Leben in Deutschland fast still und der Alltag hat sich für jeden in beruflicher und privater Hinsicht einschneidend verändert. Inhaber und Mitarbeiter der Podologiepraxen standen und stehen vor neuen Herausforderungen - begleitet von Unsicherheit, Hilflosigkeit und Existenzangst.