Corona-Einschränkungen: Bund und Länder einigen sich auf vorsichtige Schritte

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.04.2020 die befristete Regelung zur Krankschreibung per Telefon bei leichten Atemwegserkrankungen aufgehoben. Ab dem 20.04.2020 ist für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wieder eine ärztliche Untersuchung notwendig.

Die Pressemitteilung des G-BA und den Beschluss finden Sie hier:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/859/

 

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