Anpassung der Sonderregelungen und neue Diagnosegruppen ab 1. Juli 2020
Der GKV Spitzenverband und die Krankenkassen auf Bundesebene haben aufgrund der Lockerungen im Rahmen der Corona-Epidemie die Lage neu bewertet und die Sonderregelungen für den Heilmittelbereich erneut angepasst.
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