Aufhebung der Tätigkeitsbeschränkung in Berlin, Brandenburg und Hamburg

Die Beschränkung auf medizinisch notwendige Leistungen wurde bzw. wird wie folgt aufgehoben:

  • Berlin: ab 7. Mai 2020
  • Brandenburg: geplant ab 11. Mai 2020
  • Hamburg: ab 6. Mai 2020

Damit dürfen Podologinnen und Podologen ab dem genannten Zeitpunkt ihre Leistungsspektrum, einschließlich präventiver und nachsorgender Maßnahmen, wieder vollumfänglich anbieten.

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