Aufhebung der Tätigkeitsbeschränkung in Berlin, Brandenburg und Hamburg
Die Beschränkung auf medizinisch notwendige Leistungen wurde bzw. wird wie folgt aufgehoben:
- Berlin: ab 7. Mai 2020
- Brandenburg: geplant ab 11. Mai 2020
- Hamburg: ab 6. Mai 2020
Damit dürfen Podologinnen und Podologen ab dem genannten Zeitpunkt ihre Leistungsspektrum, einschließlich präventiver und nachsorgender Maßnahmen, wieder vollumfänglich anbieten.
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