Sektoraler Heilpraktiker (SHP) Podologie: Kenntnisprüfung nun auch in Schleswig-Holstein und Thüringen

In zwei Musterverfahren, zum einem vor dem Verwaltungsgericht Gera mit Bestätigung durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht, zum anderen vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, hat die u. a. auf das Recht der Medizinalfachberufe spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei E&S aus Kriftel erfolgreich durchgesetzt, dass auch in diesen Bundesländern die Kenntnisüberprüfung für die Sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie abgelegt werden kann.

Die Behörden hatten, im Fall von Thüringen in einem bereits seit 2014 geführten Verfahren, stets die Abgrenzbarkeit des medizinischen Gebiets der Podologie als eigenständiges Gebiet der Heilkunde bestritten und die Durchführung einer Kenntnisüberprüfung verweigert. In Thüringen musste für die Durchsetzung der berechtigten Interessen von Podologinnen und Podologen zuletzt sogar ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden, um die Behörden zur rechtskonformen Umsetzung des verwaltungsgerichtlichen Urteils zu bewegen.

In Schleswig-Holstein haben die Behörden dagegen früher eingelenkt und zur Vermeidung einer Verurteilung noch während des laufenden Verfahrens vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erklärt, sie würden die Prüfung ermöglichen. Das Verfahren kann nun für erledigt erklärt werden, und zwar im Sinne der antragstellenden Podologin.

Am 25.05.2020 hat die erste Podologin in Thüringen ihre Kenntnisüberprüfung vor dem Gesundheitsamt Erfurt erfolgreich abgelegt. Als erste Sektorale Heilpraktikerin Podologie im Freistaat Thüringen hat sie damit eine wichtige berufsrechtliche Entwicklung begonnen, der hoffentlich viele Podologinnen und Podologen folgen werden. Gerade in Zeiten der Pandemie mit SARS-CoV-2 ist es für die Gesundheitsversorgung bedeutsam, dass Angehörige von hochqualifizierten Gesundheitsfachberufen eigenverantwortlich Heilkunde in ihrem jeweiligen medizinischen Bereich ausüben können, um Krankheiten frühzeitig zu heilen bzw. zu lindern und stationäre Aufenthalte möglichst zu verhindern.

„Wir beglückwünschen die Kollegin recht herzlich zu ihrer bestandenen Kenntnisprüfung. Ebenso herzlich bedanken wir uns an dieser Stelle bei der Kanzlei E & S und gratulieren zu diesen weiteren Erfolgen bei der Durchsetzung des Sektoralen Heilpraktikers für Podologie.“ – so Jeannette Polster, 1. Vorsitzende des Bundesverbandes für Podologie. Die Kanzlei E & S berät den Bundesverband in allen berufsrechtlichen Fragen und weist auf eine sehr erfolgreiche Verfahrensbilanz auf.

Für Auskünfte rund um den Sektoralen Heilpraktiker Podologie steht Ihnen der Bundesverband für Podologie jederzeit gerne zur Verfügung. In Kürze werden Termine für Vorbereitungskurse bekanntgegeben.

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