Bundesverband für Podologie macht sich stark für den Sektoralen Heilpraktiker (SHP) Podologie in Brandenburg

Der Bundesverband für Podologie wird nun auch im Bundesland Brandenburg eine Podologin darin unterstützen, vor den Behörden die Möglichkeit einer Kenntnisüberprüfung für den Sektoralen Heilpraktiker Podologie durchzusetzen; notfalls auch mit Hilfe der Verwaltungsgerichte. Die vom Bundesverband hiermit beauftragten Juristen der Kanzlei E&S, Kriftel, haben sich im Rechtsbereich der medizinischen Fachberufe bereits bundesweit einen Namen gemacht.
Inzwischen ist in fast allen Bundesländern rechtlich geklärt, dass die Podologie ein eigenständiges und abgrenzbares Gebiet der Heilkunde darstellt, in welchem ausgebildete Podologinnen und Podologen bei Nachweis entsprechender medizinischer und rechtlicher Kenntnisse eigenverantwortlich Heilkunde ausüben können. Die zuständigen Behörden in den Ländern müssen deshalb Kenntnisüberprüfungen ermöglichen.
Ein weiteres Bundesland, das den Sektoralen Heilpraktiker Podologie noch nicht eingeführt hat, ist Hessen. Auch hier plant der Bundesverband für Podologie die Durchführung rechtlicher Verfahren, damit eine weitere berufsrechtliche Lücke endlich geschlossen wird.
Für Auskünfte rund um den Sektoralen Heilpraktiker Podologie steht Ihnen der Bundesverband mit Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.
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