Anpassung der Sonderregelungen und neue Diagnosegruppen ab 1. Juli 2020

Der GKV Spitzenverband und die Krankenkassen auf Bundesebene haben aufgrund der Lockerungen im Rahmen der Corona-Epidemie die Lage neu bewertet und die Sonderregelungen für den Heilmittelbereich erneut angepasst.

Ziel ist es, die Versorgung wieder in den Regelbetrieb zu überführen.

Bis zum 30. Juni 2020 bleiben die Sonderregelungen für den Behandlungsbeginn, die Behandlungsunterbrechung und für notwendige Ergänzungen oder Änderungen von Heilmittelverordnungen bestehen.

Am 1. Juli 2020 tritt für den Bereich der Podologie die Erweiterung des Heilmittelkatalogs um die Diagnosegruppen "NF" und "QF" in Kraft.

Weitergehende Informationen stehen für unsere Mitglieder im internen Mitgliederbereich zur Verfügung.

Zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie und den neuen Diagnosegruppen finden am 29. Juni 2020 zwei Webinare statt.

Hier die Links zur Anmeldung:

29.06.2020 um 16:30–18:00: https://www.bv-fuer-podologie.de/events-details/20-608-webinar-neue-verordnungsfähige-indikationen-ab-01-juli-2020.html

29.06.2020 um 18:30–20:00: https://www.bv-fuer-podologie.de/events-details/20-609-webinar-neue-verordnungsfähige-indikationen-ab-01-juli-2020.html

 

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