G-BA entscheidet über Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Nagelspangentherapie

Es bewegt sich etwas: Am 14. Mai 2020 wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Behandlung von eingewachsenen Nägeln mittels Nagelkorrekturspange durch Podologinnen und Podologen entscheiden.

Bislang ist Nagelspangenbehandlung nur im ärztlichen Leistungskatalog, nicht jedoch in der Heilmittel-Richtlinie, verankert. Die Krux dabei: Diese Therapiemaßnahme ist kein Bestandteil der ärztlichen Ausbildung und kaum ein Arzt in Deutschland wendet sie auch an. Podologinnen und Podologen hingegen erlernen in ihrer Ausbildung umfangreich Indikationen und Kontraindikationen der Nagelspangentherapie sowie die Wirkungsweise verschiedener Spangensysteme. In zahlreichen praktischen Unterrichtseinheiten wird Anwendung der Nagelspangentherapie vermittelt und ist im Rahmen der Abschlussprüfung fester Prüfungsbestandteil.

Nachdem dem kulanten Umgang der Krankenkassen mittels Kostenerstattung bei Spangenbehandlungen durch Podologen per BSG-Urteil ein Riegel vorgeschoben wurde, würde mit der Aufnahme der Leistung in den Heilmittelkatalog für die Patientinnen und Patienten nicht nur eine Versorgungslücke geschlossen, sondern auch die Versorgungssicherheit hergestellt und unnötige Operationen vermieden werden.

Sollte der Einleitung des Beratungsverfahrens zugestimmt werden, ist dennoch Geduld gefragt – die Verfahren erstrecken sich in der Regel über einen langen Zeitraum. Wir bleiben am Ball.

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