Corona – Hürden und Lichtblicke

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit circa vier Wochen steht das Leben in Deutschland fast still und der Alltag hat sich für jeden in beruflicher und privater Hinsicht einschneidend verändert. Inhaber und Mitarbeiter der Podologiepraxen standen und stehen vor neuen Herausforderungen - begleitet von Unsicherheit, Hilflosigkeit und Existenzangst. Bisher zum selbstverständlichen Praxisstandard gehörende Dinge, wie Atemschutzmasken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, sind plötzlich Mangelware. Zusätzlich bewirkt die Kontaktbeschränkung durch die angeordnete Tätigkeitsreduzierung und Verunsicherung der Patienten Umsatzeinbrüche in der Praxis.

Hürden - als Berufsverband an Ihrer Seite
Die dynamische Entwicklung hat auch uns enorm gefordert: Fast täglich änderten sich Bestimmungen und es galt, die Informationen zu filtern, zu bewerten und unseren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. So stehen umfangreiche Merkblätter und Handlungsempfehlungen, bspw. zum Arbeitsrecht, Entschädigungsanspruch, zu Wirtschaftshilfen, Sonderregelungen der Krankenkassen und des G-BA, Dokumentationsbögen zum Praxisausfall, Patienteninformationen und mehr im Mitgliederbereich zum Abruf bereit.

Bereits Anfang März haben wir gemeinsam mit dem VDP und ZFD ein Schreiben an die Lieferanten der Podologiepraxen verfasst, um die besondere Versorgungsverantwortung der Podologie zu unterstreichen und um eine bevorzugte Belieferung der Praxen mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln gebeten. Zusätzlich hat unser Verband mit verschiedenen Herstellern Kontakt aufgenommen, um für unsere Mitglieder die erforderliche Ausrüstung zu beschaffen. Bisher stehen uns aber auch hier Lieferengpässe im Weg.

Die zwischen Bundesregierung und Bundesländern beschlossenen Leitlinien vom 16. März 2020 sahen zwar die Öffnung aller Einrichtungen des Gesundheitswesens vor, in einigen Bundesländern kam es dennoch zu Schließungsanordnungen für Podologiepraxen. Daraufhin haben wir eine fachliche Stellungnahme an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Bundesgesundheitsminister und Dr. Roy Kühne mit Hinweis u.a. auf die Bedeutung der Podologie zur Entlastung des Gesundheitssystems abgegeben sowie auf eine erforderliche Beschaffung von Schutzausrüstung über öffentliche Stellen und auf die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Anwendung der Regelungen hingewiesen.

Die seit Ende März geltenden und im Grundsatztenor gleichen Allgemeinverfügungen lösten mit länderspezifischen Beschreibungen eine weitere Welle der Unsicherheit aus. Mal war es das Attest, mal die ausschließliche Beschränkung auf Notfälle oder die unkorrekte Bezeichnung „medizinische Fußpflege“. Anlass genug also, um sich mit den Landesregierungen und - gesundheitsministerien in Verbindung zu setzen, um auf das Erfordernis einer einheitlichen und eindeutigen Sprachregelung hinzuweisen – mit der ausschließlichen Verwendung der Bezeichnung „Podologie“ und dem Verzicht auf „medizinische Fußpflege“.

 

Lichtblicke

Lange haben Podologinnen und Podologen für mehr Anerkennung in der Gesellschaft und bei Entscheidungsträgern gekämpft und wurden in der Krise als systemrelevanter Beruf im Gesundheitssystem erkannt. Und die Branche beweist eindrucksvoll, dass sie sich der Versorgungsverantwortung trotz aller Hürden und Unwägbarkeiten stellt. Der Einsatz muss Anerkennung finden – sowohl mit finanziellen Hilfen für den erhöhten Hygieneaufwand als auch bei den künftigen Vergütungsverhandlungen.

Wer hätte vor der Corona-Krise zu hoffen gewagt, dass ganz schnell, flexibel und unbürokratisch die Modalitäten für Heilmittelverordnungen gelockert werden – wohl niemand! Für einen begrenzten Zeitraum wurden Fristen ausgesetzt, die Zwischenabrechnung eingeräumt und Fehler können, außer Menge und Heilmittel, vom Therapeuten selbst korrigiert werden.

Auch in Sachen finanzieller Unterstützung ist in der Kürze der Zeit einiges angeschoben worden: Inzwischen sind die Soforthilfen des Bundes und der Länder abrufbar, es wurden Förderprogramme aufgelegt, ein leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen, Krankenversicherungs- und Steuerstundungen eingeräumt. Die monetären Einbußen lassen sich mit den Maßnahmen nicht kompensieren, allenfalls helfen sie, sich über die unsteten Zeiten zu retten. Mit der aktuellen Diskussion zu einem Rettungsschirm für Therapiepraxen, der die Einnahmeausfälle von Heilmittelerbringern abfedern soll, ist ein weiterer Lichtblick zumindest in Sichtweite. Demnach sollen 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als Einmalzuschuss gewährt werden. Die Umsetzung soll kurzfristig, voraussichtlich noch im April, per Rechtsverordnung erfolgen.

Wie wird es weitergehen? Werden die Beschränkungen gelockert? Am Mittwoch, 15. April 2020, finden erneute Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen zu eventuellen Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen, einer schrittweisen Belebung der Wirtschaft und des Alltags statt. Wir werden darüber gesondert berichten.

Die Corona-Krise wird uns sicher noch lange begleiten und verlangt nach neuen und flexiblen Wegen, um auch weiterhin die beruflichen Pflichten zu erfüllen. Trotz ausgefallener Fortbildungsveranstaltungen müssen Sie dank moderner Medien nicht auf Wissenserwerb und Fortbildungspunkte verzichten. Eine gute Alternative bieten Webinare – unser erstes findet in Kürze statt, weitere werden folgen.

Bleiben Sie gesund!

Im Namen des Vorstandes grüßt Sie herzlich

Jeannette Polster
1. Vorsitzende

 

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