Bremen und Niedersachsen: Behandlungen wieder ohne Einschränkung möglich

Mit der Zweiten Corona-Verordnung der Hansestadt Bremen und der Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind die Beschränkungen der therapeutischen Tätigkeit auf dringend notwendige Gesundheitsleistungen bzw. auf Behandlungen, die ärztlich veranlasst und unaufschiebbar sind, mit Wirksamkeit ab 06.05.2020 aufgehoben worden.

Podologinnen und Podologen können nunmehr wieder uneingeschränkt ihr gesamtes Leistungsspektrum, einschließlich der präventiven und nachsorgenden Maßnahmen, anbieten.

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