Sektoraler Heilpraktiker für Podologie in Hessen

Erstmals Sektoraler Heilpraktiker (SHP) für Podologie in Hessen: Bundesverband für Podologie unterstützte das Verwaltungsverfahren von zwei Podologinnen im Wetteraukreis

Auch in Hessen wurden nun erstmals zwei Podologinnen aufgrund Einzelfallenscheidungen des Fachdienstes Gesundheit im Wetteraukreis zur Kenntnisüberprüfung zugelassen, um die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde (beschränkt auf das Gebiet der Podologie) zu erhalten. Der Bundesverband für Podologie gewährte den Podologinnen rechtlichen Beistand in zwei Widerspruchsverfahren, nachdem der Fachdienst Gesundheit im Oktober 2021 zunächst ablehnende Bescheide erlassen hatte. In den Verwaltungsverfahren wurde ausführlich zur Rechtslage vorgetragen, die klar für die Begründetheit der Anträge der Podologinnen spricht. Unter dem Eindruck dieser Darstellungen und um ein aussichtsloses Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zu vermeiden, traf das Gesundheitsamt am 10.05.2022 die Einzelfallenscheidungen zugunsten der Antragstellerinnen. Danach sind in Kürze mündliche Überprüfungen der Antragstellerinnen geplant.

Es handelt sich hierbei um die ersten beiden Fälle einer Zulassung von Podologinnen zur Kenntnisüberprüfung nach dem Heilpraktikergesetz in Hessen. Entgegen einer zuweilen geäußerten Ansicht entfalten solche Einzelfallentscheidungen keine rechtliche Bindungswirkung für andere Gesundheitsämter. Sollten also Gesundheitsfachdienste anderer Landkreise in Hessen ablehnende Entscheidungen treffen, müssten diese wiederum in Widerspruchsverfahren und ggf. mit Klagen vor den Verwaltungsgerichten angegriffen werden. Allerdings bewirkt die Praxis von Einzelfallentscheidungen in einem Bundesland eine gewisse „Sogwirkung“, weil die Landkreise die Kosten aussichtsloser (Gerichts)Verfahren künftig voraussichtlich zu meiden versuchen.

Nach den neuen Entwicklungen in Hessen verbleibt nach hier bestehender Kenntnis nur noch das Saarland als Bundesland, in dessen Gebiet noch keine Kenntnisüberprüfungen zur Erlangung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis erlaubt wurden. Der Bundesverband bietet Mitgliedern in allen Bundesländern kostenfreie rechtliche Beratung und Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, um den Sektoralen Heilpraktiker Podologie weiter voranzubringen.

Dr. Karin Althaus-Grewe

Rechtsanwältin bei E&S, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Beraterin des Bundesverbandes für Podologie e.V.

Kriftel, im Mai 2022

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