Online-Veranstaltungsreihe zur Nagelspangentherapie ab 01.07.2022
Nach vielen Jahren werden die Verordnung und die Abrechnung der Nagelspangenbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen endlich Wirklichkeit. Ab 1. Juli 2022ist es dann soweit: Ärzte können bei der Diagnose „Unguis incarnatus“ eine Heilmittelverordnung über Nagelspangenbehandlung ausstellen. Damit ist Schluss mit Kostenvoranschlägen und Entscheidungen im Einzelfall zur Kostenübernahme. Die Informationsveranstaltung gibt Ihnen einen detaillierten überblick über die vertraglichen Änderungen zur Durchführung und Abrechnung der Nagelspangenbehandlung.
Inhalte:
- Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog: Diagnosegruppe, Diagnoseangabe, Leitsymptomatik, Behandlungsmenge, Frequenzen
- Vertragliche Regelungen zur Nagelspangenbehandlung einschließlich Anlage Leistungsbeschreibung, Fortbildung, Vergütung und Abrechnung
Die Referentin Jeannette Polster leitet den Fachbereich Heilmittel, Verträge und Vertragsverhandlungen des Bundesverbands für Podologie.
Termine: jeweils von 18 -20 Uhr am 23.06.2022, 27.06.2022 und 30.06.2022