G-BA: Heilmittelverordnungen künftig per Videosprechstunde

Bestimmte Leistungen können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Januar 2023 in einer Pressemitteilung eröffnet, dass zukünftig Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch per Videosprechstunde verordnet werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seinen Richtlinien konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen das jeweils möglich sein wird. So muss es sich bei Heilmitteln bzw. häuslicher Krankenpflege beispielsweise um sogenannte weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung.

Für die Verordnung von Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege und medizinischer Rehabilitation per Videosprechstunde gilt insbesondere Folgendes:

  • Die jeweiligen medizinischen Verordnungsvoraussetzungen, etwa die verordnungsrelevante Diagnose, müssen bereits durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.
  • Ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung (weiterhin) bestehen, muss per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können. Bestehen Zweifel, ist nochmals eine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig.
  • Die Erstverordnung von Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege per Videosprechstunde ist generell nicht möglich. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, da diese ohnehin einmalig erfolgt.
  • Sind der Verordnerin oder dem Verordner zusätzlich alle verordnungsrelevanten Informationen bekannt, können weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen für Heilmittel bzw. häusliche Krankenpflege nicht nur per Videosprechstunde, sondern ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt ausgestellt werden.
  • Ein Anspruch auf eine Verordnung ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt besteht nicht.

Die Verordnung per Videosprechstunde wird voraussichtlich ab Oktober 2023 in Anspruch genommen werden können.

Die vollständige Pressemitteilung des G-BA lesen Sie hier: Verordnung per Videosprechstunde

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