UPDATE BARMER: Absetzungen wegen Abkürzungen

Nach Rücksprache mit dem Referat Heilmittel der Barmer zu den Absetzungen wegen nicht ausgeschriebener Maßnahmen auf der Rückseite wurde unsere Sichtweise bestätigt, dass Abkürzungen der Maßnahmen gemäß Nr. 4 des Fragen-Antworten-Katalogs legitim sind und auch schon in der 1. Zeile angewendet werden können. Der beauftragte Dienstleister DDG soll inzwischen informiert worden sein.

Die Absetzungen erfolgten mit der Begründung, dass die abgegebene Leistung im Bestätigungsfeld (Maßnahme der Therapie) nicht im verständlichen Wortlaut benannt wurde. Die Leistungserbringer hatten die Abkürzungen "pod. Beh. gr.“, "pod. Beh. kl.", "HB gr." und "HB kl." angegeben, was gemäß Nr. 4 des Fragen-Antworten-Kataloges jedoch völlig legitim ist. Die Maßnahmen müssen zwar nicht im genauen oder vollständigen, jedoch im verständlichen Wortlaut wiedergegeben werden. Abkürzungen wie bspw. "PK" oder "PKB" sind hingegen nicht verständlich und entsprechen auch nicht den Regelungen des Podologievertrages oder des Fragen-Antworten-Kataloges.

Bitte beachten Sie, dass es durch die Bearbeitungsdauer und insbesondere bei Abrechnung über ein Abrechungszentrum auch in den nächsten Wochen noch zu Beanstandungen hinsichtlich der Darstellung der Maßnahmen kommen kann. Wurden die eindeutigen Abkürzungen verwendet, steht der Widerspruchsweg offen.

 

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