Fake & Fakt - Lokalisation Nagelspangenbehandlung
FAKE: Die Lokalisation ist nur bei mehreren HVO mit demselben Ausstellungsdatum erforderlich.
FAKT: Die Angabe der Lokalisation durch den Therapeuten auf der Verordnungsrückseite ist generell bei jeder Verordnung erforderlich (vgl. §§ 3a, 3 b Podologievertrag) unabhängig von der Angabe des Arztes auf der Vorderseite.
Für die weitere Beratung steht unseren Mitgliedern die Geschäftsstelle per Telefon und E-Mail zur Seite.