G-BA beschließt Nagelspangenbehandlung

Am 17.02.2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufnahme der Behandlung mit Nagelkorrekturspangen in die Heilmittel-Richtlinie beschlossen und den Weg zur Erweiterung der podologischen Therapie geebnet. Künftig können die Behandlungen bei Vorliegen eines eingewachsenen Nagels in allen drei Stadien ärztlich verordnet werden, sofern keine Kontraindikationen vorliegen. Mit der Aufnahme in den Heilmittel-Katalog wurde auch der Individualität der Behandlung dahingehend Rechnung getragen, dass der Therapeut für einen optimalen Therapieerfolg selbst über die geeignete Spangenart entscheidet.

Die Aufnahme der Nagelspangenbehandlung in die Heilmittel-Richtlinie ist ein großer Punktsieg in mehrfacher Hinsicht:

  1. klare Kompetenzzuweisung zur Podologie
  2. Anerkennung der Versorgungsnotwendigkeit
  3. Anerkennung der podologischen Fähigkeiten
  4. Erweiterung des Therapiefeldes im GKV-System
  5. erste Therapie mit Heilungs-/Erfolgsaussicht

Die Verordnung der Nagelspangenbehandlung kann frühestens ab dem 01.07.2022 unter der Voraussetzung erfolgen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine Einwände erhebt.

Zum weiteren Verlauf informieren wir unsere Mitglieder regelmäßig.

Die Mitteilung des G-BA können Sie hier nachlesen: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1026/

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