SHP - "Entscheidungsstau" vor dem VG Oldenburg

Über die Klage einer Podologin auf Erteilung einer Sektoralen Heilpraktikererlaubnis Podologie nach entsprechender Kenntnisüberprüfung wird vor der siebten Kammer des VG Oldenburg weiterhin nicht entschieden. Bereits Mitte Juni 2019 hatte die Podologin Klage gegen den ihren Antrag verweigernden Bescheid des Gesundheitsamtes der Stadt Oldenburg vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg eingelegt - unterstützt von ihrem Berufsverband, dem Bundesverband für Podologie, der die Kosten der Rechtsverteidigung übernimmt.

Während in vielen anderen Bundesländern die Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren stets erfolgreich geführt werden konnten, kommt es vor der siebten Kammer des VG Oldenburg zu keiner Entscheidung. Der in der Kammer zuständige Richter verwies zunächst auf erhebliche Arbeitsbelastung durch andere Verfahren, stellte seit Anfang dieses Jahres dagegen auf seine baldige Pensionierung ab, so dass für den Nachfolger keine Entscheidungen mehr getroffen werden sollten. Dabei hatten sich beide Parteien, d.h. sowohl die klagende Podologin als auch der beklagte Landkreis (Gesundheitsdienst) mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklärt, so dass bei klarer Rechtslage infolge zahlreicher Urteile sowie Abhilfeentscheidungen in identisch gelagerten Fällen ohne weiteres geurteilt werden könnte.

In Niedersachsen fehlt somit nach wie vor eine rechtskräftige behördliche oder gerichtliche Entscheidung in Sachen SHP Podologie. Der klagenden Podologin gehen in dem „Entscheidungsstau“ vor dem VG Oldenburg derweil jährlich mindestens 15.000,00 EUR Umsatz wegen Nichtzulassung zu einem erlernten Beruf verloren.


Der Bundesverband für Podologie unterstützt neben dieser Rechtssache vier weitere Podologinnen in Hessen und Schleswig-Holstein in verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Erlangung einer Sektoralen Heilpraktikererlaubnis Podologie.

Dr. Karin Althaus-Grewe, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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