Verlängerung der Hygienepauschale und Testabrechnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit der Änderung der Hygienepauschaleverordnung die Verlängerung der Hygienepauschale beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wurde ein nahtloser Übergang zur weiteren Geltendmachung bis zum Ablauf des 30.06.2022 geschaffen.

Mit der Positionsnummer 79944 können für alle Heilmittelverordnungen 1,50 Euro pro Verordnung gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht werden, die bis zum Ablauf des 30.06.2022 zur Abrechnung eingereicht wwerden.. Maßgeblich ist das Datum des vollständigen Rechnungseingangs bei der Krankenkasse.

Ferner wurde die bis 31.03.2022 geltende Testverordnung mit Abrechnungsmöglichkeit der PoC-Tests über die Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum 30.06.2022 verlängert. Auch hier erfolgte die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

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