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Hier finden Sie aktuelle, wichtige Informationen für Ihren Praxisalltag und zum Verband:

Sektoraler Heilpraktiker (SHP) Podologie: Kenntnisprüfung nun auch in Schleswig-Holstein und Thüringen

In zwei Musterverfahren, zum einem vor dem Verwaltungsgericht Gera mit Bestätigung durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht, zum anderen vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, hat die u. a. auf das Recht der Medizinalfachberufe spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei E&S aus Kriftel erfolgreich durchgesetzt, dass auch in diesen Bundesländern die Kenntnisüberprüfung für die Sektorale Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie abgelegt werden kann.

Bremen und Niedersachsen: Behandlungen wieder ohne Einschränkung möglich

Mit der Zweiten Corona-Verordnung der Hansestadt Bremen und der Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind die Beschränkungen der therapeutischen Tätigkeit auf dringend notwendige Gesundheitsleistungen bzw. auf Behandlungen, die ärztlich veranlasst und unaufschiebbar sind, mit Wirksamkeit ab 06.05.2020 aufgehoben worden.