Vergütung ab 01.07.2021

Zum 1. Juli 2021 tritt für alle kassenzugelassenen Podologinnen und Podologen eine neue Vergütungsvereinbarung mit Anpassungen in zwei Stufen in Kraft. Am Beispiel der podologischen Behandlung groß mit Befund gilt ab 01.07.2021 ein Preis von 44,00 EUR und ab 01.07.2022 von 47,00 EUR.

Die Vereinbarung – Anlage 2 – ist im internen Mitgliederbereich hinterlegt.

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