Verlängerung der Hygienepauschale

Nun ist es amtlich: Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verlängerung der Hygienepauschale am 05.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Demnach geht die Abrechnungsfähigkeit der Hygienepauschale in Höhe von 1,50 € / Verordnung bis zum 31. Dezember 2021 in die Verlängerung. Weiterhin gilt für den Stichtag der Rechnungseingang bei den Kostenträgern.

Die Verordnung tritt rückwirkend zum 01. Juli 2021 in Kraft.

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