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Special Olympics Deutschland ist die deutsche Organisation des weltweit größten, vom Internationalen Olympischen Komitee offiziell anerkannten Sportbewegung für Menschen mit geistiger Behinderung oder mehrfacher Behinderung (www.specialolympics.de).
Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaIMpfV) vom 08.02.2021 dient einer ethisch fundierten, gerechten Verteilung der Impfstoffe, die gerade zu Beginn der Impfstoffherstellung noch rar und nicht für alle Bevölkerungsgruppen erhältlich sind.
Ergänzend zum neuen Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie haben sich die drei maßgeblichen Podologieverbände mit dem GKV Spitzenverband zur Klarstellung der Vertragsinhalte im Januar auf einen Fragen-Antworten-Katalog verständigt.
Endlich rechtssicher tätig werden und anwenden, was man in der Schule gelernt hat: Diese Möglichkeit bietet im Moment nur der sektorale Heilpraktiker der Podologie (SHP).
Gemäß § 2 Abs. 5 Anlage 2 Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Podologie wird die soziale Gemeinschaft wie folgt definiert:
Das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mitgeteilt, dass alle stationären Einrichtungen und ihre Träger am 20. Januar 2021 darüber unterrichtet wurden, dass auch Podolog*innen, die in stationären Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen tätig sind, zur Impfgruppe mit der höchsten Priorität gehören.