Klassifikation der Berufe – Podologie neu eingeordnet

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit der Neuordnung der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) die Podologie neu – und endlich richtig – unter „Nicht ärztliche Therapie und Heilkunde“ (817) als Fachkraft eigeordnet.

Bisher wurde die Podologie in der Kategorie „Arzt- und Praxishilfe“ (811) geführt, was eindeutig nicht dem gesetzlich normierten Status des Berufes mit der Befähigung zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde entspricht. Die KldB 2010 ist die Datenbasis für weitere Statistiken und so hatte diese Fehlzuordnung in der Folge Auswirkungen auf weitere Quellen, u.a. auf die Erhebungen und Auswertungen des Statistischen Bundesamtes. Die korrekte Einordnung wurde von Jeannette Polster, 1. Vorsitzende des Bundesverbandes für Podologie, initiiert.

Informationen zur KldB 2010 finden Sie hier.

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