Betriebs- und Arbeitssicherheit
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Ihre Pflicht!
Werden in einem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, ist eine Arbeitsschutzbetreuung gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Anzahl der Mitarbeiter und individuellem Bedarf können sich Betriebe für die Regelbetreuung oder die alternative Betreuung entscheiden
Zu Ihren Pflichtaufgaben zählen, die Gefährdungen und Belastungen Ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, erforderliche Maßnahmen festzulegen und umzusetzen sowie die Wirksamkeit zu kontrollieren.
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung wurde speziell für kleinere Unternehmen, wie bspw. therapeutische Praxen u. ä., eingerichtet. Dabei absolviert der Arbeitgeber oder ein beauftragter Mitarbeiter eine sogenannte BuS-Schulung (Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung) bei einem Kooperationspartner der BGW. Der Unternehmer oder der beauftragte Mitarbeiter sind durch die Schulung befähigt und berechtigt, die Arbeitsschutzbelehrungen der Mitarbeiter selbst durchzuführen.
Melden Sie sich direkt bei unserem Kooperationspartner an:
Institut für Sicherheit und Gesundheit GmbH
Tel.: 04344 - 811922
E-Mail: willkommen@isg360.de
Web: https://www.isg360.de/
Mitglieder erhalten 25 % Rabatt auf Schulungen und weitere Leistungen des Arbeitsschutzes.